Gesetzliche Krankenversicherung
Der Versichertenkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Gesetzgeber bestimmt. Genauso wie die Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung, gehören Sie zum deutschen Sozialapparat.
Betrachtet man die Spanne der zu abführenden prozentualen Anteile von 12% bis 16%, lohnt sich ein Vergleich unter den Krankenkassen auf jeden Fall.
Da mit der Gesundheitsreform sehr viele Einschnitte in den Leistungen entstanden sind, sollte jeder Versicherte für sich einen Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, beispielsweise für Zahnersatz, prüfen.
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