Krankenzusatzversicherung
Wer durch seine arbeitnehmerische Situation an eine Gesetzliche Krankenversicherung gebunden ist, kann durch eine Krankenzusatzversicherung, die gleichen Leistung erhalten, wie ein privat Krankenversicherter. Spätestens seit der Gesundheitsreform unerlässlich und als Grundversicherter unmöglich vorstellbar, können Sie hier z.B. ambulante Heilbehandlung, Behandlung durch den Chefarzt oder das klassische Einzelzimmer in Anspruch nehmen.
Als A und O zählt man heutzutage wohl die Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz – hier sind die Einschnitte in der Gesetzlichen Krankenversicherung wohl am meisten sprübar.
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